Sie haben Fragen zum Thema Schultafel Reparatur Mecklenburg Vorpommern? Wir beraten Sie gern.
Alle Sicherheitsüberprüfungen umfassen neben der Prüfung eine detaillierte Dokumentation und ggf. eine Prüfplakette.
Schultafel Reparatur in Mecklenburg Vorpommern gesucht?
Dann sind Sie bei uns genau richtig.
Neben der Sicherheitsüberprüfung der Schultafeln / Sportgeräte, zählt natürlich auch eine fachgerechte Instandsetzung / Reparatur der Prüflinge zu unserem Repertoire.
Natürlich führen wir auch Tafel Montagen / Demontagen bei Ihnen in Mecklenburg Vorpommern durch, sowie alle anderen anfallenden Arbeiten wie zum Beispiel:
- Schultafel Reparatur,
- Reparatur der Kettenführung,
- Stahlseilwechsel,
- Kantenschutz,
- Erneuerung / Magnetisierung von Schreibflächen,
- Gewichtsausgleich,
- Flächenaufhängung,
und vieles mehr durch. Vorausgesetzt die Wirtschaftlichkeit der Schultafel Reparatur ist auch gegeben.
Oftmals stellt sich auch die Frage: „Wer darf in Mecklenburg Vorpommern Reparatur- und Wartungsarbeiten an Arbeits- / Betriebsmitteln durchführen?
Diese Frage wird eindeutig durch den Gesetzgeber geregelt. Das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung und die Technischen Regeln für Betriebssicherheit geben jedem Arbeitgeber bzw. Betreiber klare Regeln an die Hand, um Gefährdungen für Personen und Sachen weitestgehend zu minimieren. Zusätzlich zu den bereits erwähnten gesetzlichen Regelungen sind auch noch weitere Gesetze (z.B. Produktsicherheitsgesetz) und verschiedene Verordnungen zu beachten.
Nachfolgend erhalten Sie zwei entsprechende Auszüge:
Auszug aus: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
§ 10 Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln
(1) Der Arbeitgeber hat Instandhaltungsmaßnahmen zu treffen, damit die Arbeitsmittel während der gesamten Verwendungsdauer den für sie geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen und in einem sicheren Zustand erhalten werden. Dabei sind die Angaben des Herstellers zu berücksichtigen. Notwendige Instandhaltungsmaßnahmen nach Satz 1 sind unverzüglich durchzuführen und die dabei erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen.
(2) Der Arbeitgeber hat Instandhaltungsmaßnahmen auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung sicher durchführen zu lassen und dabei die Betriebsanleitung des Herstellers zu berücksichtigen. Instandhaltungsmaßnahmen dürfen nur von fachkundigen, beauftragten und unterwiesenen Beschäftigten oder von sonstigen für die Durchführung der Instandhaltungsarbeiten geeigneten Auftragnehmern mit vergleichbarer Qualifikation durchgeführt werden.
Auszug aus:
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1112
Instandhaltung
3 Vorbereitung der Instandhaltung
3.1 Regelungen der Zusammenarbeit
(4) Instandhaltungsarbeiten dürfen nur von Beschäftigten ausgeführt werden, die dafür geeignet und vom Arbeitgeber hierzu beauftragt sind …
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