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SF-Service GmbH, wir machen sicher!


Bereits seit über 20. Jahren steht die Firma SF-Service GmbH bundesweit für kundenfreundliche und kundenorientierte Dienstleistungen. Wir starteten 1997 als Zwei-Mann-Unternehmen in Nordhausen und es wurde schnell klar, dass wir expandieren mussten, um den wachsenden Bedarf abdecken zu können. Neben der Schaffung von weiteren Arbeitsplätzen in der Montage und im kaufmännischen Bereich mussten natürlich auch größere Gewerberäume bezogen werden. Von damals einem Büroraum im Privathaus stehen uns jetzt ein Großraumbüro mit 8 Computerarbeitsplätzen und eine Montagehalle inkl. Lagerung mit ca. 1.500 qm zur Verfügung. Aktuell bietet unser Unternehmen ca. 20 qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen sicheren Arbeitsplatz. Wir entwickeln uns durch regelmäßige Schulungen und interne Ausbildung weiter, um unsere Kompetenz und den Service für Sie stetig zu verbessern.
 


Profitieren Sie von unserer 20. Jährigen Erfahrung für Ihre Prüfungen und Wartungsarbeiten an:

  1. Schultafeln, Tafelsystemen
  2. Turn- und Sportgeräten
  3. Elektrischen Betriebsmitteln, Anlagen
  4. Spielgeräten, Spielplätzen
  5. Leitern und Tritten

Aber warum muss eigentlich überhaupt geprüft werden?

Den Sicherheitsüberprüfungen von Arbeitsmitteln liegen viele verschiedene gesetzliche und versicherungsrechtliche Regelungen zugrunde. Maßgeblich dafür sind:

  1. Arbeitsschutzgesetz
  2. Betriebssicherheitsverordnung
  3. Technische Regeln für Betriebssicherheit
  4. Richtlinien der Gesetzlichen Unfallversicherung und die Unfallverhütungsvorschriften
  5. Normen und Vorgaben von RAL, VDE und DIN
  6. Auszug aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Tafelprüfung

Nutzen Sie unser Know-How und unsere Erfahrung für Ihre TAFELPRÜFUNG. „Wir für Sie“

gesetzliche Bestimmungen


§ 3 BetrSichV – Gefährdungsbeurteilung(1) Der Arbeitgeber hat bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes … die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden.

§ 7 BetrSichV – Anforderungen an die Beschaffenheit der Arbeitsmittel
(5) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die Arbeitsmittel während der gesamten Benutzungsdauer den Anforderungen der Absätze 1 bis 4 entsprechen.

§ 10 BetrSichV – Prüfung der Arbeitsmittel
(2) Unterliegen Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen, die zu gefährlichen Situationen führen können, hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel … durch hierzu befähigte Personen überprüfen und erforderlichenfalls erproben zu lassen.

Elektrogeräteprüfung

Unsere Firma ist spezialisiert auf die Elektrogeräteprüfung. „Wir für Sie“