Prüfung von kraftbetätigten Türen und Tore
Sie als Stadt, Gemeinde, Kreis oder Gewerbetreibender sind verpflichtet Ihre kraftbetätigten Türen und Tore mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person prüfen zu lassen. Hierbei wird festgestellt, ob die Sicherheitseinrichtungen wie vorgeschrieben funktionieren.
Die Prüfpflicht von Türen und kraftbetätigten Toren ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit von Personen und Eigentum zu gewährleisten. Diese Prüfpflicht umfasst sowohl manuell betätigte Türen als auch automatisierte Tore, die in verschiedenen Umgebungen wie Wohngebäuden, Gewerbe- und Industrieanlagen eingesetzt werden. Gemäß der DGUV Regel 208-022 sind Betreiber dazu verpflichtet, regelmäßige Prüfungen dieser Türen und Tore durchzuführen, um sicherzustellen, dass sie den Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Der Prüfumfang umfasst:
- Mechanik und Stabilität der Bauteile und Befestigungen
- Verschleiß, Korrosion, Beschädigungen
- Gängigkeit beweglicher Teile
- Antrieb
- Schutzeinrichtungen
- Steuerung
- Federn auf Bruch und die richtige Spannung
- Befestigung der Gegengewichte und deren Tragmittel
- Wellen auf unzulässige Durchbiegung und Verschieben
- Seile auf Drahtbrüche, Knicke und sonstige Beschädigungen
- Ketten auf Fluchtung und Spannung, Sauberkeit und Schmierung
- Befestigungen
- führende und tragende Teile
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