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Prüfung Absturzausrüstung PSA

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Die Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzausrüstungen ist mindestens einmal jährlich durch eine befähigte/sachkundige Person durchzuführen.

Die Prüfpflicht von PSA gegen Absturz gemäß der DGUV Regel 312-906 ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit von Arbeitern in Bereichen zu gewährleisten, in denen Absturzgefahr besteht. Diese PSA umfasst Ausrüstungen wie Sicherheitsgurte, Auffanggurte, Verbindungsmittel, Anschlageinrichtungen und Auffangsysteme, die dazu dienen, Arbeiter vor Abstürzen zu schützen. Gemäß der DGUV Regel 312-906 unterliegt PSA gegen Absturz einer regelmäßigen Prüfpflicht, um sicherzustellen, dass sie den Sicherheitsstandards entspricht und ordnungsgemäß funktioniert.

Die Prüfpflicht beinhaltet verschiedene Aspekte:
Regelmäßige Inspektion: Die PSA gegen Absturz muss regelmäßig von geschultem und qualifiziertem Personal inspiziert werden, um Verschleißerscheinungen, Beschädigungen oder andere Mängel zu erkennen.

Funktionsprüfung: Es werden funktionale Tests durchgeführt, um sicherzustellen, dass die PSA ordnungsgemäß funktioniert und im Falle eines Absturzes zuverlässig schützt. Dies umfasst beispielsweise das Überprüfen der Funktionalität von Verbindungselementen, das Prüfen der Festigkeit von Sicherheitsgurten oder das Testen von Auffangsystemen.

Dokumentation: Die Ergebnisse der Prüfungen werden dokumentiert, einschließlich Datum, Art der PSA, Prüfergebnisse und ggf. Empfehlungen für Reparaturen oder Austausch von defekter Ausrüstung.

Die regelmäßige Prüfpflicht von PSA gegen Absturz gemäß DGUV Regel 312-906 ist entscheidend, um die Sicherheit von Arbeitern in gefährlichen Arbeitsumgebungen zu gewährleisten. Durch die ordnungsgemäße Inspektion und Wartung der PSA wird sichergestellt, dass sie im Notfall zuverlässig funktioniert und potenzielle Risiken für Abstürze minimiert werden. Dies trägt dazu bei, Arbeitsunfälle zu verhindern und die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu schützen.


Informationen zur DGUV Regel 312-906
Die DGUV Regel 312-906, auch bekannt als "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz", ist eine Richtlinie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die sich mit dem Einsatz und der Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz in Arbeitsumgebungen befasst, in denen das Risiko eines Absturzes besteht.

Die Regel 312-906 definiert die Anforderungen an die Auswahl, den Einsatz, die Instandhaltung und die Prüfung von PSA gegen Absturz. Sie legt fest, welche Arten von PSA verwendet werden können, wie sie korrekt angewendet werden sollen und welche Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind, um das Risiko eines Absturzes zu minimieren.

Die Regel behandelt verschiedene Arten von PSA gegen Absturz, einschließlich Sicherheitsgurte, Auffanggurte, Verbindungsmittel, Anschlageinrichtungen und Auffangsysteme. Sie legt fest, wie diese Ausrüstungen ausgewählt, geprüft und instandgehalten werden müssen, um sicherzustellen, dass sie den Sicherheitsstandards entsprechen und im Falle eines Absturzes zuverlässig schützen.
Darüber hinaus enthält die DGUV Regel 312-906 auch Anleitungen zur Schulung und Unterweisung von Arbeitnehmern im sicheren Umgang mit PSA gegen Absturz sowie zur Erstellung von Rettungsplänen und Notfallmaßnahmen.

Die Einhaltung der DGUV Regel 312-906 ist für Arbeitgeber verpflichtend, um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten und Arbeitsunfälle zu verhindern. Durch die strikte Umsetzung dieser Regel können potenzielle Risiken für Abstürze minimiert und die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz verbessert werden.

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